Die Europäische Union hat am 13. Juni 2024 mit Wirkung vom 01.08.2024 die Verordnung über künstliche Intelligenz (auch KI-Verordnung, AI Act) erlassen. Aus dieser Verordnung ergibt sich für die Technische Hochschule Brandenburg (THB) die Pflicht, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihre Mitglieder und Angehörigen ausreichend KI-kompetent sind. Die KI-Kompetenz umfasst technische, didaktische, ethische, rechtliche und praktische Aspekte. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist für die THB die KI-Kompetenz ihrer Mitglieder und Angehörigen wichtig, da sie als Institution im Bereich der KI sowohl Akteurin, als auch Mitgestalterin und Multiplikatorin ist.

Der Präsident hat dazu zum 01.09.2026 die Dienstanweisung Nr. 01 „Erwerb und Nachweis von KI-Kompetenz" in Kraft gesetzt. Maßgeblich ist ausschließlich der vollständige Text der Dienstanweisung (Link siehe unten)

Unverbindliche Zusammenfassung: 

  • Wenn Sie in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der THB stehen, sind Sie verpflichtet, sich KI-Kompetenz anzueignen bzw. nachzuweisen, wenn diese bereits vorhanden ist.
  • Der Nachweis erfolgt über eine Selbsterklärung (siehe Anlage der Dienstanweisung) auf einem von drei Wegen:
    • Option A: Moodle-Selbstlernkurs „KI-Kompetenzerwerb" (21 Lernvideos, ca. 170 Minuten)
    • Option B: Moodle-Quiz „KI-Kompetenz" (mindestens 75 % richtige Antworten)
    • Option C: Ihre KI-Kompetenz ist bereits qua Funktion, Denomination oder vergleichbarer Weiterbildung vorhanden 
  • Die aufgewendete Zeit gilt als Arbeitszeit.
  • Die unterschriebene Selbsterklärung reichen Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung durch den Präsidenten am 01.09.2026 bei der Abteilung PVO in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift ein, nicht per E-Mail oder als Scan. Bei begründetem Bedarf ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich.
  • PVO speichert ausschließlich, dass der Nachweis erbracht wurde - keine Inhalte, Testergebnisse oder Teilnahmebescheinigungen.

Den Moodle-Kurs sowie den Vordruck zur Selbsterklärung finden Sie hier.

Die vollständige Dienstanweisung sowie die Selbsterklärung sind hier abrufbar. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, beide Dokumente vollständig zu lesen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung PVO. 

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