Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Diese Pflichten können die THB je nach Anwendungsfall in unterschiedlichen Rollen treffen: insbesondere als Anbieterin (z. B. bei selbst entwickelten oder unter eigenem Namen bzw. eigener Verantwortung bereitgestellten KI-Systemen) oder als Betreiberin (bei der Nutzung fremder KI-Systeme, der weit überwiegende Regelfall). Mit dieser E-Mail informiere ich Sie über die neue Rechtslage.
Was gilt konkret? (Übersicht, keine abschließende Regelung)
Kennzeichnungspflichtig sind nach heutigem Stand vor allem:
Was gilt nicht bzw. nur eingeschränkt?
Rein interne Arbeitsschritte, etwa KI-gestützte Textentwürfe, Recherchehilfen, Übersetzungen oder Protokollunterstützung, die nicht unverändert veröffentlicht werden, fallen in aller Regel nicht unter diese Kennzeichnungspflicht. Auch wenn eine solche Kennzeichnungspflicht nicht besteht, kann es sinnvoll oder gar notwendig sein die Verwendung von KI-Systemen auch im internen Dienstbetrieb kenntlich zu machen.
Zweckgebundene Nutzung: Nutzen Sie dienstlich bereitgestellte KI-Systeme bitte nur für den jeweils vorgesehenen Zweck. Eine zweckfremde Nutzung kann rechtliche Einordnungen verändern (u. a. mit Blick darauf, ob die THB im Einzelfall als Anbieterin statt nur als Betreiberin gilt) und zusätzliche Risiken auslösen.
Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie dienstlich KI-Tools nutzen und Ergebnisse veröffentlichen oder nach außen kommunizieren, prüfen Sie bitte, ob eine der oben genannten Fallgruppen einschlägig ist, und kennzeichnen Sie den Inhalt entsprechend als KI-unterstützt bzw. KI-generiert. Dazu reicht ein sofort ersichtlicher Hinweis oberhalb des Inhalts – z. B. als Texthinweis („KI-generiert“ / „KI-unterstützt“) oder als optischer Hinweis, z. B. per Icon (Downloadlink zu frei verwendbaren EU-Icons). Im Zweifel lieber kennzeichnen als nicht, und bei Unsicherheiten gerne beim Justiziariat nachfragen.
Wie geht es weiter?
Eine verbindliche KI-Richtlinie der THB, die u. a. Nutzungsregeln, Kennzeichnungsdetails, Verantwortlichkeiten und die erforderliche Personalratsbeteiligung regelt, befindet sich in Vorbereitung. Diese Information dient ausschließlich der vorläufigen Information bis dahin.
Vorbehaltlich weitergehender Regelungen in der noch zu erlassenden KI-Richtlinie der Hochschule gelten die zuvor genannten Regelungen bereits unmittelbar und sind bei der täglichen Arbeit mit zu berücksichtigen.