Personalrat der Akademischen Mitarbeiter
Der Personalrat ist - wie der Betriebsrat in der privaten Wirtschaft – ein gesetzlich verankerter Bestandteil des öffentlichen Arbeitgebers und gewählter Interessenvertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er arbeitet mit der jeweiligen Dienststelle (bei uns: mit dem Präsidenten) zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.
Unser Personalrat besteht aus 5 Mitgliedern und vertritt alle akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- wissenschaftliche Angestellte
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrauftrag
- Wissenschaftliche Hilfskräfte
Der Personalrat wird beteiligt bei:
- allen Personalangelegenheiten (Einstellung, Vertragsänderung, Kündigung, Eingruppierung, Beförderung etc.)
- allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheitsvorkehrungen, Vermeidung gesundheitlicher Risiken etc.)
- allen Themen/Angeboten/Veranstaltungen rund um das Betriebliche Gesundheitsmanagement
- organisatorischen Maßnahmen, Technologieeinsatz und vielem mehr.