Personalrat der Sonstigen Mitarbeiter

Der Personalrat ist - wie der Betriebsrat in der privaten Wirtschaft – ein gesetzlich verankerter Bestandteil des öffentlichen Arbeitgebers und gewählter Interessenvertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er arbeitet mit der jeweiligen Dienststelle (diese vertreten durch den Kanzler) zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.

Unser Personalrat besteht aus 5 Mitgliedern und vertritt alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Personalrat wird beteiligt bei:

  • allen Personalangelegenheiten (Einstellung, Vertragsänderung, Kündigung, Eingruppierung, Beförderung etc.)
  • allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatzgestaltung,  Sicherheitsvorkehrungen, Vermeidung gesundheitlicher Risiken etc.)
  • allen Themen/Angeboten/Veranstaltungen rund um das Betriebliche Gesundheitsmanagement
  • organisatorischen Maßnahmen, Technologieeinsatz und vielem mehr.


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