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Aktuelles & Presse

PM zur 51,- Euro-Klage

Neuigkeiten zur 51,- Euro-Klage und Pressemitteilung der GEW, AStA UP und der BrandStuVe.

Liebe Studierende

es gibt Neuigkeiten zu den 51€ Rückmeldegebühren.

Für die Ersties: Ihr bezahlt jedes Semester einen Betrag um studieren zu können.
Das setzt sich so zusammen: www.th-brandenburg.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/beitraege/?S=1A%3D0%27%22
Seit Jahren wurde von den ASten des Landes gegen diese 51€ Verwaltungsgebühren geklagt, mit Erfolg!
In Zukunft wird es diese 51€ nicht mehr geben und es für uns billiger werden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung 2009, müssen diese 51€ davor an die damaligen Studies zurück bezahlt werden.
Wer dannach gezahlt hat, wird das Geld nicht zurück bekommen.

Jetzt hat die Landesregierung beschlossen nur den Musterkläger/innen von damals das Geld zurück zuzahlen.
Dazu haben wir, mit den anderen ASten des Landes und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft eine Pressemitteilung veröffentlicht (siehe unten).

Rückfragen? Dann immer her damit! Ich beantworte sie gerne!

Mit besten Grüßen
Chriss


P R E S S E M I T T E I L U N G

des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam,
der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) und der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg

Potsdam, den 26.09.2017

Brandenburgische Landesregierung beschließt Erstattungen von
Rückmeldegebühren nur an Musterkläger*innen [1]
- AStA, BrandStuVe und GEW veröffentlichen Erstattungsanträge und
kündigen weitere Klagen an

In ihrem heutigen Kabinettsbeschluss hat die brandenburgische
Landesregierung beschlossen, lediglich den Musterkläger*innen der
51-Euro Klage eine Erstattung der jahrelang unzulässig erhobenen
Rückmeldegebühren zu gewähren. Vorrausgegangen war dem Beschluss das
abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom
22.06., welches die erhobenen Rückmeldegebühren an brandenburgischen
Hochschulen zwischen dem Wintersemester 2000/01 und dem Wintersemester
2007/08 für nichtig erklärte und somit einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres bestätigte. Aus dem
Urteil des OVG ging hervor, dass sämtliche im angegebenen Zeitraum
erhobenen Rückmeldegebühren an die Betroffenen erstattet werden müssen.

„Es ist nichts weniger als eine Farce, dass trotz eines rechtskräftigem
Urteils die Landesregierung tausenden Studierenden die Erstattung der
Rückmeldegebühren verweigert und sie so mit den unzulässigen Mehrkosten
allein lässt. Dass nun lediglich die Musterkläger*innen, die bewusst für
die gesamte Studierendenschaft Brandenburgs geklagt haben, eine
Rückzahlung erhalten sollen, spottet sowohl juristischer als auch
politischer Vernunft, wurde durch die verfassungswidrigen, versteckten
Studiengebühren doch jahrelang Studierenden Geld aus der Tasche
gezogen", so Lukas Zechner, Referent für Hochschulpolitik im AStA der
Universität Potsdam.

„Das Land Berlin hat im fast identischen Berliner Klageverfahren
gezeigt, wie eine saubere Abwicklung geht: Dort bekamen alle früher
Immatrikulierten die Möglichkeit, unbürokratisch die Rückzahlung zu
beantragen. Das Land Brandenburg, das für die verfassungswidrige
Formulierung im Gesetz selbst verantwortlich war, will sich nun
drücken", bestätigt Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW Brandenburg.

„Für uns steht fest: Sollte sich unsere Landesregierung tatsächlich
weigern, dem Urteil des OVG nachzukommen, werden wir die Umsetzung des
Urteils gerichtlich durchsetzen“, bekräftigt Florian Blume, Sprecher der
BrandStuVe.

Die BrandStuVe und die GEW fordern alle Studierenden, die Anspruch auf
Rückzahlungen haben, dazu auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Unter folgenden Links können Musteranträge heruntergeladen werden:

www.facebook.com/51euro
astaup.de/2017/09/erstattungsantrag-rueckmeldegebuehren/

[1] www.mwfk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.534632.de

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Juni 2025