1. Lust auf Entrepreneurship unter der Sonne Portugals?
Schon zum 2. Mal findet die Coimbra Summer School on Entrepreneurship vom 04.-09. September 2017 statt und Ihr könnt dabei sein. In diesem interdisziplinären und interkulturellen Kompaktseminar setzt Ihr Euch mit dem Thema Entrepreneurship praxisnah auseinander. Die Teilnehmenden kommen aus ganz Europa und gemeinsam habt Ihr die Möglichkeit, spannende Einblicke in die Thematik zu erhalten, Methoden und Werkzeuge für die Entwicklung einer Gründungsidee bzw. eines Geschäftsmodells zu erlernen und Eure persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen ausbauen.
Na, neugierig? Dann sendet Eure Interessensbekundung bis zum 24. April 2017 per Mail an gruendung(at)th-brandenburg.de.
2. THB-Startup Zeitreise UG lädt zum Fürstentag ein
Der neue „Streich“ der Zeitreise UG ist ein mittelalterliches Krimi-Dinner der besonderen Art mit reichlich Schauspiel, Speis und Trank. Die Zuschauer können hautnah erleben, wie es sich vor 1.000 Jahren am Hofe des Fürsten zugetragen haben könnte:
„Pribislaw Heinrich, der Fürst der Havelslawen lädt zu Vorspeise, Hauptgang und Komp(l)ott in sein Zelt ein. Sachsen und Slawen sollen sich endlich versöhnen. Dies soll bei einem gemeinsamen festlichen Mahl besiegelt werden. Aber wie es sich schon oft gezeigt hat - so einfach ist das nicht. Selbst an dieser hohen Tafel herrschen Niedertracht und Verrat.“
Wann: Samstag, den 11.02.2017 um 18:30 Uhr
Wo: Fürstenzelt der Heveller Schenke im Slawendorf Eingang Nicolaiplatz
Weitere Informationen und Karten per Mail: kontakt(at)zeitreise-brandenburg.de
3. Neue Informationspflichten für Unternehmen ab dem 01. Februar 2017
Dein Unternehmen hatte am 31.12.2016 mehr als 10 Angestellte oder mehr? Dann aufgepasst - seit dem 01. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten! Im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit Verbrauchern, ist auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle zu verweisen. Die Verbraucherschlichtung soll somit einfach und transparent gestaltet werden. Unternehmern müssen ihren Standpunkt leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen:
- Bereitschaft und Verpflichtung einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
- Bei bestehender Bereitschaft und Verpflichtung ist die zuständige Schlichtungsstelle mit Adresse und Webseite zu benennen und ausdrücklich zu erklären, vor dieser Stelle die Streitigkeiten zu klären.
- Bei Nicht-Bereitschaft muss dies ausdrücklich erklärt werden
Bei Bedarf empfehlen wir, Euch an den Rechtsanwalt Eures Vertrauens zu wenden!
Weitere Informationen unter: www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbraucherstreitbeilegung-link-und-informationspflichten/neue-informationspflichten-fuer-unternehmer-ab-122017_210_393506.html
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Vorschau:
16. Februar 2017 / UNTERNEHMERINNEN-Brunch / Weitere Informationen unter: http://www.unternehmerinnen-in-brandenburg.de/
28. Februar 2017 / Abgabetermin für BPW Study / Weitere Informationen unter: https://www.b-p-w.de/wettbewerb/bpw-study-ideenschmiede/
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